nachlassplanung als schweizer auswanderer: schweiz – philippinen

for english or other language users: on the computer: click the small globe at the bottom right, highlight the text, then right-click and click „translate“. on the mobilephone: click on the 3 dots in the top right and click on translate.

*****

ki-generierter leitfaden – internationales erbrecht

stand: 07.2026

inhaltsverzeichniss über den ganzen blogbeitrag

umfassende nachlassplanung als mit einer filipina verheirateter schweizer

diese analyse fasst die rechtliche situation für einen schweizer staatsbürger mit wohnsitz auf den philippinen zusammen, der mit einer filipina verheiratet ist und vermögen in beiden ländern (bankkonten, langzeitpacht) sowie kinder in der schweiz hat.

1. anwendbares recht und zuständigkeit

die nachlassplanung wird durch das internationale privatrecht (iprg) der schweiz und den civil code der philippinen bestimmt.

•schweiz (iprg): für personen mit letztem wohnsitz im ausland gilt grundsätzlich das recht des wohnsitzstaates (philippinen). schweizer bürger können jedoch mittels rechtswahl (art. 91 nIPRG) das schweizer recht für ihren gesamten nachlass wählen .

•philippinen (civil code): art. 16 des civil code besagt, dass sich die erbfolge und die gültigkeit des testaments nach dem heimatrecht des verstorbenen richten (schweiz) . dies führt zu einer rechtlichen verknüpfung beider systeme.

(übersetzung Art. 16. des civil code: Immobilien und bewegliches Vermögen unterliegen dem Recht des Staates, in dem sie bestimmt wurden. Die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge richten sich jedoch hinsichtlich der Erbfolge, der Höhe der Erbansprüche und der Wirksamkeit testamentarischer Verfügungen nach dem Staatsrecht des Erblassers, unabhängig von der Art des Vermögens und dem Staat, in dem sich dieses befindet. (10a))

2. pflichtteile und erbenansprüche

sowohl die schweiz als auch die philippinen kennen einen starken schutz für pflichtteilserben.

erbepflichtteil schweiz (ab 2023)pflichtteil philippinen
kinder50% des gesetzlichen erbanspruchs50% des gesamten nachlasses
ehefrau (filipina)50% des gesetzlichen erbanspruchsvariiert (meist 1/4 bis 1/2 je nach anzahl der kinder)

konsequenz: eine vollständige enterbung der kinder oder der ehefrau ist in beiden ländern fast unmöglich und rechtlich anfechtbar, sofern kein schwerwiegendes fehlverhalten vorliegt.

3. vermögenswerte auf den philippinen

•bankkonten: diese können durch ein philippinisches testament oder durch „joint accounts“ (and/or) mit der ehefrau geregelt werden. bei joint accounts geht das guthaben im todesfall oft direkt an den überlebenden partner (abhängig von den bankbedingungen).

•long-term lease (50/99 jahre): ausländer können kein land besitzen, aber pachtrechte sind vererbbar. der neue republic act no. 12252 (ab sept. 2025) erlaubt pachten bis zu 99 jahren . diese pachtrechte sollten explizit im testament erwähnt werden, um den transfer auf die ehefrau oder die kinder zu sichern.

4. vermögenswerte in der schweiz

•bankkonten: schweizer banken verlangen für die auszahlung klare erbnachweise. ein philippinisches probate-verfahren kann jahre dauern. ein separates, kurzes schweizer testament für das dortige konto beschleunigt den zugriff für die kinder massiv.

5. empfehlung: die „zwei-testamente-strategie“

um maximale sicherheit und geschwindigkeit zu erreichen, wird folgende struktur empfohlen:

a) testament philippinen (notarial will or holographic will)

•inhalt: regelt den lease, die philippinischen bankkonten und den hausrat.

•form: notariell beurkundet mit drei zeugen vor ort (art. 805/806 civil code)

(übersetzung art. 805 / 806 civil code: Art. 805. Jedes Testament, außer einem handschriftlichen, muss am Ende vom Erblasser selbst oder von einer anderen Person in seiner Gegenwart und auf seine ausdrückliche Anweisung hin unterschrieben und von drei oder mehr glaubwürdigen Zeugen in Gegenwart des Erblassers und voneinander bezeugt und unterschrieben werden. Der Erblasser oder die von ihm beauftragte Person sowie die Zeugen des Testaments unterzeichnen, unterschreiben, wie oben beschrieben, jede einzelne Seite des Testaments, mit Ausnahme der letzten, am linken Rand. Alle Seiten werden fortlaufend mit Buchstaben nummeriert, die oben auf jeder Seite angebracht werden. Die Beglaubigung gibt die Anzahl der verwendeten Seiten an und bestätigt, dass der Erblasser das Testament und jede einzelne Seite unterzeichnet oder eine andere Person unter seiner ausdrücklichen Anweisung in Anwesenheit der Zeugen unterzeichnen ließ und dass diese das Testament und alle Seiten in Anwesenheit des Erblassers und untereinander bezeugt und unterzeichnet haben. Ist die Beglaubigungsklausel in einer den Zeugen unbekannten Sprache verfasst, ist sie ihnen zu übersetzen.

Art. 806. Jedes Testament muss vom Erblasser und den Zeugen vor einem Notar beglaubigt werden. Der Notar ist nicht verpflichtet, eine Kopie des Testaments aufzubewahren oder eine weitere beim Gericht einzureichen.)

•form: handschriftliches testament ohne zeugen

•vorteil: sofortige anerkennung durch philippinische behörden und banken.

b) testament schweiz (holographisch oder öffentlich)

•inhalt: regelt ausschliesslich die schweizer bankkonten.

•form: handschriftlich, datiert und unterschrieben (art. 505 zgb) .

•vorteil: die kinder können ohne internationales anerkennungsverfahren schnell auf das geld zugreifen.

wichtig: beide testamente müssen sich gegenseitig erwähnen und dürfen sich nicht widersprechen. sie sollten klar definieren, welches testament für welchen teil des vermögens zuständig ist.

6. quellenverzeichnis und übersetzungen

[1] revision des schweizer internationalen erbrechts (2023). swlegal.ch.

[2] civil code of the philippines, article 16 (national law of the decedent).

übersetzung Art. 16. des civil code: Immobilien und bewegliches Vermögen unterliegen dem Recht des Staates, in dem sie bestimmt wurden. Die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge richten sich jedoch hinsichtlich der Erbfolge, der Höhe der Erbansprüche und der Wirksamkeit testamentarischer Verfügungen nach dem Staatsrecht des Erblassers, unabhängig von der Art des Vermögens und dem Staat, in dem sich dieses befindet. (10a)

[3] schweizerisches zivilgesetzbuch (zgb), revision 2023 (pflichtteile).

[4] civil code of the philippines, articles 887, 888, 892 (legitimes).

übersetzung art. 887 / 888 / 892 civil code: Art. 887. Pflichtteilsberechtigt sind: (1) Eheliche Kinder und deren Abkömmlinge, bezogen auf ihre ehelichen Eltern und Vorfahren; (2) Mangels der Vorstehenden: eheliche Eltern und Vorfahren, bezogen auf ihre ehelichen Kinder und deren Abkömmlinge; (3) Witwe oder Witwer; (4) anerkannte uneheliche Kinder und fiktive uneheliche Kinder; (5) sonstige uneheliche Kinder gemäß Artikel 287. Die unter Nr. 3, 4 und 5 genannten Pflichtteilsberechtigten werden durch die unter Nr. 1 und 2 genannten nicht ausgeschlossen; auch schließen sie sich untereinander nicht aus. In allen Fällen unehelicher Kinder ist deren Abstammung ordnungsgemäß nachzuweisen. Der Vater oder die Mutter unehelicher Kinder der drei genannten Gruppen erbt von ihnen in der durch dieses Gesetzbuch festgelegten Weise und im festgelegten Umfang. (807a)

Art. 888. Der Pflichtteil ehelicher Kinder und Nachkommen besteht aus der Hälfte des Erbguts des Vaters und der Mutter. Die Mutter kann über die verbleibende Hälfte frei verfügen, vorbehaltlich der Rechte unehelicher Kinder und des überlebenden Ehegatten gemäß den nachstehenden Bestimmungen. (808a)

Art. 892. Lebt nur ein eheliches Kind oder ein ehelicher Nachkomme des Verstorbenen, so steht der Witwe oder dem Witwer ein Viertel des Erbguts zu. Im Falle einer Trennung kann der überlebende Ehegatte erben, wenn der Verstorbene die Trennung veranlasst hat. Sind zwei oder mehr eheliche Kinder oder Nachkommen vorhanden, steht dem überlebenden Ehegatten ein Anteil zu, der dem Pflichtteil jedes ehelichen Kindes oder Nachkommen entspricht. In beiden Fällen wird der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten aus dem Teil des Nachlasses entnommen, über den der Erblasser frei verfügen konnte. (834a)

[5] republic act no. 12252 (99-year lease reform), september 2025. law.asia.

[6] civil code of the philippines, articles 805 & 806 (notarial wills).

übersetzung art. 805 / 806 civil code: Art. 805. Jedes Testament, außer einem handschriftlichen, muss am Ende vom Erblasser selbst oder von einer anderen Person in seiner Gegenwart und auf seine ausdrückliche Anweisung hin unterschrieben und von drei oder mehr glaubwürdigen Zeugen in Gegenwart des Erblassers und voneinander bezeugt und unterschrieben werden. Der Erblasser oder die von ihm beauftragte Person sowie die Zeugen des Testaments unterzeichnen, unterschreiben, wie oben beschrieben, jede einzelne Seite des Testaments, mit Ausnahme der letzten, am linken Rand. Alle Seiten werden fortlaufend mit Buchstaben nummeriert, die oben auf jeder Seite angebracht werden. Die Beglaubigung gibt die Anzahl der verwendeten Seiten an und bestätigt, dass der Erblasser das Testament und jede einzelne Seite unterzeichnet oder eine andere Person unter seiner ausdrücklichen Anweisung in Anwesenheit der Zeugen unterzeichnen ließ und dass diese das Testament und alle Seiten in Anwesenheit des Erblassers und untereinander bezeugt und unterzeichnet haben. Ist die Beglaubigungsklausel in einer den Zeugen unbekannten Sprache verfasst, ist sie ihnen zu übersetzen.

Art. 806. Jedes Testament muss vom Erblasser und den Zeugen vor einem Notar beglaubigt werden. Der Notar ist nicht verpflichtet, eine Kopie des Testaments aufzubewahren oder eine weitere beim Gericht einzureichen.

[7] schweizerisches zivilgesetzbuch (zgb), art. 505 (eigenhändiges testament).

hinweis: diese analyse stellt keine rechtsberatung dar. aufgrund der komplexität wird dringend empfohlen, einen spezialisierten anwalt in beiden ländern zu konsultieren.

*****

nachlassplanung als unverheirateter schweizer auswanderer auf den philippinen

bankkonten und long-term lease auf den philippinen – kinder und bankkonto in der schweiz

stand: juli 2026

inhaltsverzeichniss

1. grundsatz: welches recht gilt?

die frage, welches recht auf einen internationalen nachlass angewendet wird, ist der ausgangspunkt jeder planung. schweizer und philippinisches recht beantworten sie unterschiedlich – was zu konflikten führen kann.

schweizer sicht (IPRG)

das schweizer bundesgesetz uber das internationale privatrecht (IPRG) wurde per 1. januar 2025 revidiert. die wichtigsten regeln für auslandschweizer: 

  • art. 90 abs. 1 nIPRG: der nachlass einer person mit letztem wohnsitz im ausland untersteht dem recht, auf das das kollisionsrecht des wohnsitzstaates (hier: philippinen) verweist.
  • rückverweisung (art. 90 abs. 2 nIPRG): wenn die philippinen auf schweizer recht zurückverweisen (was der philippinische civil code via art. 16 tut), wendet die schweiz neu das materielle recht der philippinen an – ohne ausdrückliche rechtswahl gilt also möglicherweise philippinisches erbrecht auch für schweizer vermögen.
  • rechtswahl (art. 91 nIPRG): durch eine ausdrückliche professio juris im testament kann eine in den philippinen wohnhafte schweizer person schweizerisches recht für ihr gesamtes vermögen oder spezifisch für ihr schweizer vermögen wahlen. dies ist zwingend, um den pflichtteilsschutz der kinder nach schweizer standard zu sichern.

philippinische sicht (civil code)

die philippinen folgen dem nationalitätsprinzip: 

  • art. 16 civil code übersetzung im quellenverzeichniss: erbfolge, anteile und materielle gültigkeit eines testaments richten sich nach dem heimatrecht (national law) des verstorbenen – unabhängig davon, wo das vermögen liegt.
  • art. 1039 civil code übersetzung im quellenverzeichniss: bestätigt, dass der umfang erblicher rechte dem nationalrecht des erblassers folgt.
  • in der praxis bedeutet das: philippinische gerichte würden schweizer recht anwenden – was aber ein aufwändiges nachweisverfahren über das anzuwendende recht erfordert, sofern kein philippinisches testament vorliegt.

konfliktzone: ohne ausdrückliche rechtswahl entsteht eine rechtsunsicherheit zwischen IPRG (rückverweisung auf philippinisches recht) und philippinischem civil code (nationalitätsprinzip → schweizer recht). beide testamente sollten daher eine klare rechtswahl enthalten.

2. schweizer bankkonto und pflichtteil der kinder

zugang zum schweizer konto nach dem tod

schweizer banken verlangen zur kontosperrung und -freigabe einen von schweizerischen behörden ausgestellten erbschein. ein philippinisches testament wird von schweizer banken in der regel nicht direkt akzeptiert; es musste erst in einem aufwändigen anerkennungsverfahren in der schweiz validiert werden. 

pflichtteil der kinder

schweizer kinder geniessen nach schweizer erbrecht einen starken gesetzlichen pflichtteilsschutz. ohne die rechtswahl zugunsten des schweizer rechts (art. 91 nIPRG) könnte bei wohnsitz auf den philippinen philippinisches erbrecht zur anwendung kommen, das andere pflichtteilsregeln kennt. 

massnahme: im schweizer testament ausdrücklich schweizerisches recht wahlen (professio juris gemäss (art. 91 nIPRG). nur so sind die pflichtteilsansprüche der kinder nach schweizer standard gesichert.

empfohlene formulierung im schweizer testament

sinngemäss: «fur meinen in der schweiz gelegenen nachlass wahle ich ausdrücklich die anwendung des schweizerischen rechts gemäs art. 91 IPRG. dieses testament widerruft ausschliesslich frühere letztwillige verfügungen uber meinen in der schweiz gelegenen nachlass.»

3. philippinische bankkonten

einfrierung und freigabe

nach dem tod werden philippinische bankkonten unverzüglich eingefroren. für die freigabe gibt es zwei wege: 

  • extrajudicial settlement: wenn alle erben einig sind und keine schulden bestehen, konnen sie das konto aussergerichtlich freigeben lassen. schneller und günstiger.
  • judicial settlement (probate): gerichtliches verfahren, notwendig bei unstimmigkeiten oder wenn ein testament vorliegt, das dem gericht zur bestätigung vorgelegt werden muss.

ein lokales philippinisches testament beschleunigt das probate-verfahren erheblich, da kein aufwändiges anerkennungsverfahren fur ein ausländisches dokument nötig ist.

BIR-anforderungen

das bureau of internal revenue (BIR) muss vor der kontofreigabe bestätigen, dass die estate tax entrichtet wurde. ohne BIR-clearance gibt keine bank das guthaben frei. 

4. long-term lease (50 jahre)

ist ein leasehold vererbbar?

als ausländer kann man auf den philippinen kein land besitzen. ein 50-jahres-pachtrecht (long-term lease) nach dem investors‘ lease act ist hingegen ein vertragliches recht und grundsätzlich teil des nachlasses (estate). 

succession clause (erbklausel) – der kritische punkt

damit erben das pachtrecht nahtlos übernehmen konnen, muss der pachtvertrag eine ausdrückliche erbklausel (succession clause) enthalten. 

wichtig: fehlt diese klausel, kann der verpächter argumentieren, dass der vertrag mit dem tod des pachtnehmers endet. bestehende leasingvertrage sollten dringend geprüft und ggf. ergänzt werden.

registrierung der erbschaft

das erbrecht am lease muss beim philippinischen register of deeds eingetragen werden. dazu ist in der regel ein philippinischer erbschein oder ein anerkanntes testament nötig. auch hier ist ein lokales philippinisches testament der schnellste weg. 

schrittzustandige stellevoraussetzung
nachweis erbrecht am leasephilippinisches gericht (probate)testament oder intestaterbfolge
estate tax entrichtenBIRwertermittlung leasehold
eintragung der erbenregister of deedsBIR-clearance, erbschein

5. zwei testamente: warum und wie

warum zwei testamente?

ein einziges testament – egal ob schweizerisch oder philippinisch – ist für diese konstellation unzureichend:

  • ein philippinisches testament allein wird von schweizer banken nicht direkt akzeptiert und kann den pflichtteilsschutz der kinder gefährden.
  • ein schweizer testament allein muss für die philippinen apostilliert und in einem aufwändigen reprobate-verfahren lokal anerkannt werden – teuer und zeitintensiv. 
testamentinhaltformrechtswahl
schweizerschweizer bankkonto; erben; pflichtteil der kindernotariell beurkundet oder eigenhändigausdrucklich schweizer recht (art. 91 IPRG)
philippinischesPH-bankkonten; long-term lease; lokales vermogennotariell, englisch, 3 zeugen, jede seite unterschrieben oder eigenhändig schweizer recht fur materielle fragen (empfohlen)

gegenseitige abstimmung – kritische punkte

  • widerrufsklausel begrenzen: standardklauseln wie «ich widerrufe alle früheren testamente» wurden das jeweils andere testament aufheben. korrekte formulierung: «dieses testament widerruft ausschliesslich frühere verfügungen uber mein in [land] gelegenes vermögen.»
  • inhaltliche abstimmung: beide testamente müssen dieselben erben und quoten aufweisen, damit keine widersprüche entstehen.
  • anwalte informieren: den philippinischen attorney über das schweizer testament informieren und umgekehrt.

6. estate tax auf den philippinen

seit dem TRAIN law (republic act 10963, 2018) gilt ein einheitlicher estate-tax-satz von 6% auf den nettowert des philippinischen nachlasses (bruttowert abzüglich schulden und abzüge). 

vermogenswertestate taxfrist
PH-bankkonten6% auf nettowertzahlung innert 1 jahr nach tod
long-term lease (marktwert)6% auf nettowertzahlung innert 1 jahr nach tod

estate tax amnesty: altlastenwerte (unversteuerte erbschaften aus früheren jahren) konnten unter republic act 11956 (verlangerte amnestie) bereinigt werden. für neue erbfälle gilt die regulare 6%-regel. 

7. haager ubereinkommen und apostille

ubereinkommenschweizphilippinen
testamentsformubereinkommen 1961 (HCCH nr. 12)mitgliedkein mitglied 
erbrechtskonvention 1989 (HCCH nr. 32)nicht ratifiziertnicht mitglied
apostille-ubereinkommenmitgliedmitglied seit 2019 

konsequenzen

  • da die philippinen dem testamentsformubereinkommen nicht beigetreten sind, gibt es keine automatische gegenseitige anerkennung von testamentsformen.
  • ein schweizer testament muss fur die philippinen apostilliert werden und dann noch ein lokales reprobate-verfahren durchlaufen.
  • umgekehrt muss ein philippinisches testament in der schweiz anerkannt werden – ebenfalls aufwändig.
  • zwei lokale testamente umgehen diesen aufwand weitgehend.

8. checkliste nachlassplanung

schweizer testament

  • notariell beurkunden oder eigenhändig verfassen und beim kantonalen testamentregister hinterlegen
  • ausdrückliche rechtswahl schweizer recht (art. 91 nIPRG)
  • geltungsbereich auf schweizer vermögen begrenzen
  • pflichtteil der kinder explizit beachten
  • widerrufsklausel auf schweizer testament beschränken

philippinisches testament

auf den philippinen gibt es zwei hauptformen von testamenten:

  • notarial will: erfordert die anwesenheit von mindestens drei glaubwürdigen zeugen und muss notariell beurkundet werden (notarial will or holographic will).
  • holographic will: muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und vom erblasser unterschrieben sein. es sind keine zeugen oder notarielle beurkundung erforderlich (notarial will or holographic will).
  • notariell (philippinischer attorney) oder handschriftlich, englische sprache
  • 3 zeugen, jede seite vom erblasser und den zeugen unterschreiben (art. 805 civil code) übersetzung im quellenverzeichniss.
  • geltungsbereich auf philippinisches vermögen begrenzen
  • widerrufsklausel auf philippinisches testament beschränken
  • kein widerruf des schweizer testaments

long-term lease

  • pachtvertrag prüfen: ist eine succession clause enthalten?
  • falls nein: vertragsergänzung mit dem vermieter aushandeln
  • leasehold im philippinischen testament explizit erwähnen

bankkonten

  • schweizer bankkonto: bank uber auslandwohnsitz informieren; vollmacht (durable power of attorney) in betracht ziehen
  • PH-bankkonten: prüfen, ob payable on death-begünstigungsregelung möglich ist (vereinfacht freigabe)

anwälte und behorden

  • schweizer notar für schweizer testament
  • philippinischer attorney mit nachlasserfahrung fur philippinisches testament
  • schweizer botschaft manila: merkblatter und beglaubigungen 
  • beide anwälte uber das jeweils andere testament informieren

quellenverzeichnis und übersetzungen

übersetzung Art. 16. des civil code: Immobilien und bewegliches Vermögen unterliegen dem Recht des Staates, in dem sie bestimmt wurden. Die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge richten sich jedoch hinsichtlich der Erbfolge, der Höhe der Erbansprüche und der Wirksamkeit testamentarischer Verfügungen nach dem Staatsrecht des Erblassers, unabhängig von der Art des Vermögens und dem Staat, in dem sich dieses befindet. (10a)

übersetzung Art. 1039. des civil code: Die Erbfähigkeit richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. (n)

Art. 1311. Verträge wirken nur zwischen den Vertragsparteien, ihren Rechtsnachfolgern und Erben, es sei denn, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind ihrer Natur nach, aufgrund einer Vereinbarung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht übertragbar. Der Erbe haftet nicht über den Wert des vom Erblasser erhaltenen Vermögens hinaus.

Enthält ein Vertrag eine Bestimmung zugunsten eines Dritten, kann dieser die Erfüllung verlangen, sofern er dem Verpflichteten vor deren Widerruf seine Annahme mitgeteilt hat. Ein bloßer Nebenvorteil oder ein bloßes Nebeninteresse genügt nicht. Die Vertragsparteien müssen einem Dritten eindeutig und vorsätzlich einen Vorteil verschafft haben. (1257a)

  • civil code of the philippines, art. 816 (reprobate of will proved abroad) zur anerkennung auslandischer testamente auf den philippinen. + art. 805 (formal requirements of notarial will) formerfordernisse fur philippinische notarielle testamente. https://www.lawphil.net/civlaw/civicode/r8_title_4.html

übersetzung art. 816. Das Testament eines im Ausland lebenden Ausländers ist auf den Philippinen wirksam, wenn es gemäß den Formvorschriften des Rechts seines Wohnsitzlandes, den in seinem Heimatland geltenden Formvorschriften oder den in diesem Gesetzbuch vorgeschriebenen Formvorschriften errichtet wird. (n)

übersetzung art. 805 civil code: Jedes Testament, außer einem handschriftlichen, muss am Ende vom Erblasser selbst oder von einer anderen Person in seiner Gegenwart und auf seine ausdrückliche Anweisung hin unterschrieben und von drei oder mehr glaubwürdigen Zeugen in Gegenwart des Erblassers und voneinander bezeugt und unterschrieben werden. Der Erblasser oder die von ihm beauftragte Person sowie die Zeugen des Testaments unterzeichnen, unterschreiben, wie oben beschrieben, jede einzelne Seite des Testaments, mit Ausnahme der letzten, am linken Rand. Alle Seiten werden fortlaufend mit Buchstaben nummeriert, die oben auf jeder Seite angebracht werden. Die Beglaubigung gibt die Anzahl der verwendeten Seiten an und bestätigt, dass der Erblasser das Testament und jede einzelne Seite unterzeichnet oder eine andere Person unter seiner ausdrücklichen Anweisung in Anwesenheit der Zeugen unterzeichnen ließ und dass diese das Testament und alle Seiten in Anwesenheit des Erblassers und untereinander bezeugt und unterzeichnet haben. Ist die Beglaubigungsklausel in einer den Zeugen unbekannten Sprache verfasst, ist sie ihnen zu übersetzen.

hinweis: dieser leitfaden dient der allgemeinen information und ersetzt keine individuelle rechtsberatung. fur die konkrete nachlassplanung empfiehlt sich die beiziehung eines schweizer notars sowie eines philippinischen attorneys mit erbrechtlicher erfahrung.

*****

praxisorientierte nachlassplanung für einen schweizer auswanderer

hier ist eine praxisorientierte nachlassplanung für einen schweizer auswanderer mit bankkonten und einem long-term lease auf den philippinen sowie bankkonten in der schweiz.

kurzfazit

für deinen fall musst du erbfolge, steuer und praktische zugriffe auf vermögenswerte getrennt denken:

  • wer erbt was kann bei einem schweizer mit letztem wohnsitz auf den philippinen trotzdem stark vom schweizer erbrecht geprägt sein, weil das philippinische zivilgesetzbuch für die gesetzliche und testamentarische erbfolge auf das nationale recht des verstorbenen abstellt. quelle republic act no. 386
  • philippinische estate tax, probate, banken und lease-formalitäten laufen trotzdem nach philippinischem verfahrens- und steuerrecht. die philippinische estate tax beträgt laut bir 6 % des nettonachlasses. quelle bir pdf
  • für einen schweizer bürger mit letztem wohnsitz im ausland nennt fedlex als regel die zuständigkeit der schweizer gerichte oder behörden am heimatort, soweit sich die ausländischen behörden nicht mit dem nachlass befassen; fedlex nennt ausserdem, dass die behörden am heimatort stets zuständig sind, wenn in der schweiz gelegene vermögenswerte betroffen sind. quelle iprg art.90 / 91

1) die wichtigste grundstruktur deiner nachlassplanung

du solltest den nachlass in drei töpfe aufteilen:

a) bankkonten auf den philippinen

hier drohen nach dem todesfall typischerweise sperren, steuerfragen und dokumentationspflichten. für die estate tax return nennt die bir-richtlinie grundsätzlich eine frist von einem jahr ab dem todestag. quelle bir-richtlinien

b) long-term lease auf den philippinen

bei einem long-term lease musst du nicht nur klären, wer erbt, sondern vor allem, ob und wie die lease-rechte vertraglich übergehen, fortgeführt, übertragen oder beendet werden können. nach einem philippinischen höchstrichterlichen urteil gilt als allgemeiner grundsatz, dass lease contracts den tod überleben und die erben binden, sofern der vertrag nichts anderes sagt. quelle supreme court

c) bankkonten in der schweiz

hier ist der knackpunkt meist nicht die materielle erbquote, sondern der zugang der erben. ch.ch sagt ausdrücklich, dass der erbschein normalerweise erforderlich ist, um über das erbe zu verfügen, z. b. um geld vom konto der verstorbenen person abheben zu können. quelle ch.ch

2) was du jetzt konkret planen solltest

1. ein sauberes testament mit länderbezug erstellen

du solltest ein testament so formulieren, dass klar ist:

  • wer erbt
  • wer den nachlass abwickelt
  • wer speziell die philippinischen bankkonten betreut
  • wer die lease-rechte ausüben, weiterführen oder beenden darf
  • welche unterlagen wo aufbewahrt werden

der hintergrund: die schweizer wegleitung betont ausdrücklich die eigenverantwortung des erblassers. sie sagt auch, dass weder das bundesamt für justiz noch schweizer vertretungen im ausland die aufgabe haben, erben zu suchen oder rechtsberatung zu leisten. wegleitung

2. ein vollständiges vermögensinventar führen

für die nachlassplanung brauchst du eine laufend aktualisierte liste mit:

  • allen philippinischen bankkonten
  • allen schweizer bankkonten
  • dem long-term lease samt vertragsnummer, laufzeit, verlängerungsklauseln und kontakt des lessor
  • allfälligen vollmachten
  • passwörtern nicht im testament, aber in einer separaten notfalllösung
  • steuerunterlagen und kontoauszüge

ohne dieses inventar verlieren erben oft monate, besonders im ausland. die schweizer wegleitung betont genau diese praktische eigenverantwortung. wegleitung

3. die steuerliche reichweite auf den philippinen ernst nehmen

laut rr 12-2018 umfasst der gross estate bei residents and citizens das vermögen weltweit, während bei non-resident aliens grundsätzlich nur in den philippinen belegenes vermögen erfasst wird. für einen schweizer auswanderer ist deshalb die frage, ob du im todeszeitpunkt auf den philippinen als resident behandelt wirst, für die steuerplanung sehr wichtig. quelle bir pdf

4. für schweizer konten den nachweis der erbenstellung vorbereiten

ch.ch sagt klar, dass der erbschein normalerweise erforderlich ist, um über bankguthaben zu verfügen. zusätzlich zeigt die ubs-seite als praxisbeispiel, dass sich sämtliche erben identifizieren müssen; das ist zwar bankpraxis und nicht automatisch wortgleich bei jeder bank, zeigt aber gut, wie formal der zugang abgewickelt wird. quelle ch.ch / quelle ubs

3) long-term lease auf den philippinen: worauf du besonders achten musst

hier liegt in deinem fall der grösste sonderpunkt.

a) zuerst prüfen: welches lease-regime gilt überhaupt?

wenn dein lease unter den investors’ lease act fällt, ist die aktuelle gesetzeslage wichtig. lawphil zeigt, dass republic act no. 12252 im jahr 2025 die regeln geändert hat: die gesamtlaufzeit eines solchen lease-vertrags darf nun 99 jahre nicht überschreiten. ausserdem gilt eine verlängerungsklausel nicht als einseitiges recht des lessee, sondern nur im gegenseitigen einvernehmen der parteien. republic act no. 12252 2025

wenn dein vertrag noch auf älteren formularen basiert, kann darin noch die alte logik von 50 jahren plus einmal 25 jahre auftauchen, wie sie im ursprünglichen republic act no. 7652 stand. für die aktuelle planung solltest du aber den heute geltenden vertragsrahmen prüfen. republic act no. 7652 / republic act no. 12252 2025

b) im testament und im lease-vertrag ausdrücklich regeln

weil lease-verträge laut höchstrichterlicher rechtsprechung grundsätzlich auf die erben übergehen können, solltest du nicht darauf vertrauen, dass “das schon automatisch klappt”. sinnvoll ist, im vertrag oder in ergänzenden unterlagen klar zu regeln:

  • ob die erben den lease weiterführen dürfen
  • ob eine zustimmung des lessor für eine übertragung nötig ist
  • wer die miet- oder lease-zahlungen bis zur nachlassabwicklung leisten darf
  • ob bei tod ein kündigungsrecht besteht
  • wer die kaution oder sonstige sicherheiten beanspruchen darf

der höchstrichterliche grundsatz lautet: lease contracts survive the death of the parties and continue to bind the heirs except if the contract states otherwise. genau deshalb ist die vertragliche formulierung für die nachlassplanung zentral. quelle

c) dokumente zum lease zentral ablegen

du solltest mindestens gesammelt bereithalten:

  • vollständiger lease-vertrag
  • alle änderungen oder erneuerungen
  • zahlungsnachweise
  • registrierungsunterlagen
  • kontaktangaben des vermieters
  • steuerliche einordnung
  • klauseln zu abtretung, übertragung, verzug und tod

4) bankkonten auf den philippinen: deine planung

für philippinische bankkonten solltest du mit einer kombination aus erbunterlagen + steuerunterlagen + bankformalitäten rechnen.

was du vorbereiten solltest

  • liste aller banken und kontonummern
  • kontoart: einzelkonto, gemeinschaftskonto, treuhand-/beneficiary-ähnliche struktur
  • namensschreibweise exakt wie im pass
  • aktuelle signaturkarten und kontaktangaben
  • notfallmappe mit ort der originalunterlagen

was die erben typischerweise brauchen werden

  • todesurkunde
  • nachweis der erbenstellung
  • allfälliges testament
  • estate-tax-unterlagen
  • je nach bank zusätzliche identifikation und formulare

die bir-richtlinie nennt für die estate tax return die einjahresfrist ab tod und besondere zuständigkeitsregeln für nichtansässige todesfälle. quelle bir pdf

planungsempfehlung

du solltest für philippinische konten mindestens eine strukturierte kontoübersicht und eine zugangsanweisung für die erben hinterlassen. das ersetzt keine bankvollmacht nach dem tod, spart aber in der praxis viel zeit.

5) bankkonten in der schweiz: deine planung

a) mit erbschein rechnen

http://www.ch.ch ist hier klar: der erbschein ist normalerweise nötig, um über den nachlass zu verfügen, etwa um geld vom konto abzuheben. www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/erbschaft/erbschein/

b) bankpraxis nicht unterschätzen

die ubs-seite zeigt als beispiel, dass sämtliche erben sich identifizieren müssen. selbst wenn andere banken im detail anders arbeiten, ist die grundidee dieselbe: ohne saubere erb- und identitätsnachweise gibt es keinen freien zugang. quelle ubs

c) planungsempfehlung

für die schweizer konten solltest du vorbereiten:

  • genaue liste aller banken und depots
  • angabe, ob einzel- oder gemeinschaftsbeziehung
  • kontaktperson bei der bank
  • letzter steuer- und kontoauszug
  • hinweis, bei welcher schweizer behörde der erbschein typischerweise beschafft werden muss

6) die beste struktur für deinen konkreten fall

wenn ich deinen fall rein praktisch plane, würde ich diese 7 punkte priorisieren:

  1. testament mit klarer internationaler struktur
  2. vollständiges vermögensinventar
    • philippinische konten, schweizer konten, lease, verträge, steuerunterlagen. wegleitung
  3. lease-vertrag juristisch prüfen lassen
    • vor allem death-, assignment-, renewal- und termination-klauseln. der gerichtliche grundsatz hilft, aber der konkrete vertrag ist entscheidend. quelle
  4. philippinische estate-tax-folgen vorab simulieren
    • besonders wichtig, wenn du auf den philippinen als resident behandelt wirst. quelle
  5. schweizer kontozugang für erben vorbereiten
  6. unterlagen an einem ort bündeln
    • testament, kontoübersicht, lease, steuerunterlagen, kopien von pass und ausweisen. wegleitung
  7. schweizer und philippinischen spezialisten koordinieren
    • die schweizer mitteilung zu den neuen iprg-regeln ab 1. januar 2025 betont gerade die reduzierung von zuständigkeitskonflikten; in der praxis heisst das aber nicht, dass man ohne koordinierte beratung auskommt. quhttps://www.admin.ch/de/nsb?id=101602elle

7) mein praktischer rat in einem satz

für deinen fall ist die beste nachlassplanung: ein klares schweizer testament, ein präzises vermögensinventar, eine gesonderte prüfung des philippinischen lease-vertrags und eine vorab-simulation der philippinischen estate tax sowie der schweizer kontozugänge. REPUBLIC ACT NO. 386 / renenue regulation no.201787 / quelle / ch.ch erbschein

*****

*****

kann ich alles mit einem einzigen testament auf den philippinen regeln?

theoretisch ja – praktisch nur bedingt.


was funktioniert mit einem einzigen philippinischen testament

  • philippinische bankkonten ✓
  • long-term lease ✓
  • fahrzeuge, mobiliar auf den philippinen ✓

wo es probleme gibt

schweizer bankkonto: schweizer banken akzeptieren ein philippinisches testament in der regel nicht direkt. sie verlangen einen schweizer erbschein (ausgestellt von schweizer behörden). ein philippinisches testament müsste erst in der schweiz anerkannt werden – aufwändiges verfahren, keine Garantie.

pflichtteil der kinder: ohne ausdrückliche rechtswahl (schweizer recht) könnte eine schweizer behörde argumentieren, dass bei wohnsitz philippinen das philippinische recht gilt – mit anderen pflichtteilsregeln. riskant, wenn kinder enterbt oder benachteiligt werden sollen (oder eben geschützt werden müssen).

(art. 91 nIPRG)(neu seit 2025): die rechtswahl zugunsten schweizer rechts kann nur in einem testament gemacht werden, das schweizer formvorschriften erfüllt – ein philippinisches testament reicht dafür u.u. nicht aus.


fazit

zielein ph-testamentzwei testamente
ph-vermögen regeln✓ ausreichend
schweizer bankkonto freigeben✗ problematisch
pflichtteil kinder absichern✗ riskant
rechtswahl schweizer recht✗ unsicher

ein einziges philippinisches testament ist für das schweizer bankkonto und den pflichtteilsschutz der kinder zu riskant. die kosten für ein zweites schweizer testament sind gering im vergleich zum aufwand, den erben sonst haben.

*****

testamentsarten auf den philippinen: notarial vs. holographic

ja, es stimmt. das philippinische recht (civil code) sieht zwei hauptformen für testamente vor. hier ist der vergleich und die empfehlung für ihre situation:

1. das notarielle testament (notarial will)

dies ist die förmliche variante, die am häufigsten für komplexere nachlässe verwendet wird.

•anforderungen (art. 805 & 806 civil code): übersetzung im quellennachweis

•muss schriftlich verfasst sein (kann getippt werden).

•der erblasser muss jede seite unterschreiben.

•drei glaubwürdige zeugen müssen in anwesenheit des erblassers und untereinander unterschreiben.

•ein notar muss das testament beglaubigen (acknowledgment) .

•vorteile:

•höhere rechtssicherheit. es ist schwerer anzufechten, da zeugen und ein notar die urteilsfähigkeit bestätigen.

•ideal für immobilien oder pachtrechte (lease), da behörden förmliche dokumente bevorzugen.

•nachteile:

•teurer (notargebühren).

•umständlicher (organisation der zeugen).

2. das handschriftliche testament (holographic will)

dies ist die einfachere, privatere variante.

•anforderungen (art. 810. / 811. civil code): übersetzung im quellennachweis

•muss vollständig handschriftlich vom erblasser verfasst sein.

•muss ein datum enthalten.

•muss vom erblasser unterschrieben sein.

•keine zeugen oder notarielle beglaubigung erforderlich .

•vorteile:

•kostengünstig und jederzeit änderbar.

•absolut privat (kein notar oder zeuge sieht den inhalt).

•nachteile:

•leichter anzufechten (z.b. behauptung der fälschung).

im probate-verfahren (validierung vor gericht) müssen mindestens drei zeugen die handschrift bestätigen, was schwierig sein kann, wenn man kaum handschriftliche dokumente hinterlässt.

vergleichstabelle

merkmalnotarial willholographic will
schreibweisegetippt erlaubtzwingend handschriftlich
zeugen3 zeugen erforderlichkeine erforderlich
notarzwingend erforderlichnicht erforderlich
kostenhöherfast null
anfechtbarkeitgeringerhöher

welches ist besser für sie?

für ihre spezifische situation als ausländer mit einer langzeitpacht (lease) und familie in zwei ländern ist das notarielle testament (notarial will) in der regel die bessere wahl auf den philippinen.

gründe:

1.akzeptanz bei behörden: die registry of deeds und andere behörden, die den transfer ihres pachtvertrags bearbeiten müssen, akzeptieren ein notarielles dokument viel reibungsloser als ein handschriftliches.

2.beweiskraft: da ihre kinder in der schweiz leben, könnte ein handschriftliches testament auf den philippinen leichter als „fälschung“ oder unter druck entstanden dargestellt werden. die drei zeugen und der notar beim notarial will bieten hier einen starken schutz.

3.internationaler kontext: ein notariell beglaubigtes dokument lässt sich leichter für die verwendung in der schweiz (falls nötig) legalisieren.

fazit

nutzen sie das notarielle testament für ihre angelegenheiten auf den philippinen. es bietet die notwendige formalität für ihren pachtvertrag und schützt ihren letzten willen besser vor gerichtlichen anfechtungen.

quellennachweise und übersetzungen

[1] civil code of the philippines, articles 805 & 806.

übersetzung art. 805. / 806. civil code: Art. 805. Jedes Testament, außer einem handschriftlichen, muss am Ende vom Erblasser selbst oder von einer anderen Person in seiner Gegenwart und auf seine ausdrückliche Anweisung hin unterschrieben und von drei oder mehr glaubwürdigen Zeugen in Gegenwart des Erblassers und voneinander bezeugt und unterschrieben werden. Der Erblasser oder die von ihm beauftragte Person sowie die Zeugen des Testaments unterzeichnen, unterschreiben, wie oben beschrieben, jede einzelne Seite des Testaments, mit Ausnahme der letzten, am linken Rand. Alle Seiten werden fortlaufend mit Buchstaben nummeriert, die oben auf jeder Seite angebracht werden. Die Beglaubigung gibt die Anzahl der verwendeten Seiten an und bestätigt, dass der Erblasser das Testament und jede einzelne Seite unterzeichnet oder eine andere Person unter seiner ausdrücklichen Anweisung in Anwesenheit der Zeugen unterzeichnen ließ und dass diese das Testament und alle Seiten in Anwesenheit des Erblassers und untereinander bezeugt und unterzeichnet haben. Ist die Beglaubigungsklausel in einer den Zeugen unbekannten Sprache verfasst, ist sie ihnen zu übersetzen.

Art. 806. Jedes Testament muss vom Erblasser und den Zeugen vor einem Notar beglaubigt werden. Der Notar ist nicht verpflichtet, eine Kopie des Testaments aufzubewahren oder eine weitere beim Gericht einzureichen.

[2] civil code of the philippines, article 810. / 811.

übersetzung art. 810. / 811. civil code: Art. 810. Eine Person kann ein handschriftliches Testament errichten, das vollständig sein muss. Ein handschriftliches Testament muss vom Erblasser selbst verfasst, datiert und unterschrieben sein. Es bedarf keiner weiteren Form und kann innerhalb oder außerhalb der Philippinen errichtet werden. Eine Beurkundung durch Zeugen ist nicht erforderlich. (678, 688a)

Art. 811. Bei der Testamentseröffnung eines handschriftlichen Testaments muss mindestens ein Zeuge, der die Handschrift und Unterschrift des Erblassers kennt, ausdrücklich bestätigen, dass das Testament und die Unterschrift vom Erblasser stammen. Wird das Testament angefochten, sind mindestens drei solcher Zeugen erforderlich. Mangels eines der im vorstehenden Absatz genannten Zeugen kann, sofern das Gericht dies für erforderlich hält, ein Sachverständigengutachten hinzugezogen werden. (619a)

[3] alburolaw.com: requisites of a valid holographic will part1.

[4] alburolaw.com: requisites of a valid holographic will part2.

*****

hinweis: dieser blogbeitrag stellt keine rechtsberatung dar. aufgrund der komplexität wird dringend empfohlen, einen spezialisierten anwalt in beiden ländern zu konsultieren.


Entdecke mehr von oskar greder's homepage

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Hinterlasse einen Kommentar

Entdecke mehr von oskar greder's homepage

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close