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aktualisiert: 10.2025 / ki-generiert
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Basierend auf meiner Recherche kann ich Ihnen einen umfassenden รberblick รผber die Steuerpflichten auf den Philippinen als Schweizer Staatsbรผrger bei einer Auswanderung geben:

Wenn Sie als Schweizer Bรผrger auf die Philippinen auswandern, รคndert sich Ihre steuerliche Situation sowohl in der Schweiz als auch auf den Philippinen.
Schweiz:
- Ende der unbeschrรคnkten Steuerpflicht: Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft auf die Philippinen verlegen, endet Ihre unbeschrรคnkte Steuerpflicht in der Schweiz. Sie sind dann nur noch fรผr Einkรผnfte aus Schweizer Quellen steuerpflichtig (z. B. Immobilien, Renten, Lebensversicherungen).
- Letzte Steuererklรคrung: In Ihrer letzten Schweizer Steuererklรคrung mรผssen Sie Ihr weltweites Einkommen und Vermรถgen bis zum Wegzugsdatum angeben. Danach werden Sie nur noch fรผr Einkรผnfte aus der Schweiz besteuert.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Die Schweiz hat mit den Philippinen ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Lรคndern besteuert wird.
Philippinen:
- Territorialprinzip: Die Philippinen besteuern nur Einkommen, das aus philippinischer Quelle stammt. Auslรคndische Einkรผnfte (z. B. aus der Schweiz) sind steuerfrei, selbst wenn sie auf die Philippinen รผberwiesen werden.
- Steuerklassen:
- Resident Alien (Aufenthalt > 183 Tage): Besteuerung auf lokales Einkommen mit progressiven Steuersรคtzen bis 35 %. Auslรคndische Einkรผnfte bleiben steuerfrei.
- Non-Resident Alien: Pauschalsteuer von 25 % auf lokales Einkommen ohne Abzรผge.
- Vermรถgen & Erbschaft: Es gibt keine Vermรถgens- oder Erbschaftsteuer auf den Philippinen. Auch besteht keine Meldepflicht fรผr auslรคndische Konten (kein automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz).
- Renten & Pensionskassen: Schweizer Renten und Pensionskassenauszahlungen sind auf den Philippinen nicht steuerpflichtig, da sie als auslรคndische Einkรผnfte gelten.
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Steuerlicher Wohnsitzstatus – Die 180-Tage-Regel
Ihr steuerlicher Status auf den Philippinen hรคngt von der Dauer Ihres Aufenthalts ab:
- Weniger als 180 Tage: Sie gelten als nicht ansรคssiger Auslรคnder (Non-Resident Alien)
- Mehr als 180 Tage: Sie gelten als ansรคssiger Auslรคnder (Resident Alien)

Besteuerung nach Status
Als ansรคssiger Auslรคnder (Resident Alien):
- Sie werden nur auf philippinischem Einkommen besteuert
- Weltweites Einkommen wird NICHT besteuert (im Gegensatz zu philippinischen Staatsbรผrgern)
- Progressive Steuersรคtze von 0% bis 35%:
- Bis PHP 250.000: steuerfrei
- PHP 250.001 – 400.000: 15%
- PHP 400.001 – 800.000: 20%
- PHP 800.001 – 2.000.000: 25%
- PHP 2.000.001 – 8.000.000: 30%
- รber PHP 8.000.000: 35%
Als nicht ansรคssiger Auslรคnder:
- Pauschalsteuersatz von 25% auf philippinisches Einkommen
- Nur Einkommen aus philippinischen Quellen wird besteuert
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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Philippinen
Die gute Nachricht: Seit 1998 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Philippinen, das am 30. April 2001 in Kraft getreten ist. ESTV
Vorteile des DBA:
- Verhindert doppelte Besteuerung auf dasselbe Einkommen
- Regelt die Besteuerungsrechte beider Lรคnder
- Besonders wichtig fรผr:
- Schweizer Immobilieneinkรผnfte
- Erwerbseinkommen aus der Schweiz
- Ruhegehรคlter/Renten
- Dividenden und Zinsen
So nutzen Sie das DBA:
- Beantragen Sie eine Ansรคssigkeitsbescheinigung (Certificate of Tax Residency) bei den philippinischen Behรถrden
- Reichen Sie diese bei der Schweizer Steuerverwaltung ein
- Die Schweiz rechnet philippinische Steuern an oder reduziert die Quellensteuer

Wichtige administrative Schritte
Bei Ankunft auf den Philippinen:
- Registrierung beim Bureau of Internal Revenue (BIR) erforderlich bei Aufenthalt รผber 184 Tage
- Beantragung einer Taxpayer Identification Number (TIN)
- Jรคhrliche Steuererklรคrung bis 15. April einreichen
Erforderliche Formulare:
- BIR Form 1700 (fรผr Angestellte)
- BIR Form 1701 (fรผr Selbstรคndige/Unternehmer)
- BIR Form 2316 (Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber)
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Schweizer Steuerpflichten bei Auswanderung
Wichtig: Bei vollstรคndiger Abmeldung aus der Schweiz:
- Wegzugsbesteuerung kann anfallen
- Meldung bei der Schweizer Gemeinde erforderlich
- Quellensteuer auf Schweizer Einkรผnfte (reduziert durch DBA)
- Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen kann teilweise zurรผckgefordert werden
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Besondere Hinweise fรผr Rentner (SRRV-Visa)
Falls Sie mit einem Special Resident Retiree’s Visa (SRRV) auswandern:
- Pensionseinkommen ist in der Regel nicht steuerpflichtig auf den Philippinen
- Nur philippinisches Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Geschรคftseinkommen) wird besteuert
- Schweizer Renten bleiben nach DBA in der Schweiz besteuert

Praktische Empfehlungen
- Vor der Auswanderung:
- Konsultieren Sie einen Steuerberater in beiden Lรคndern
- Klรคren Sie Ihren Wohnsitzstatus in der Schweiz
- Informieren Sie sich รผber Wegzugsbesteuerung
- Nach der Auswanderung:
- Registrieren Sie sich zeitnah beim BIR
- Fรผhren Sie genaue Aufzeichnungen รผber Einkommensquellen
- Nutzen Sie verfรผgbare Steuerabzรผge (40% Pauschalabzug mรถglich)
- Echtheit des Umzugs: Die Steuerverwaltung prรผft, ob der Wohnsitzwechsel tatsรคchlich stattgefunden hat. Hรคufige Aufenthalte in der Schweiz kรถnnen die Steuerpflicht dort aufrechterhalten.
- Zahlungsmรถglichkeiten:
- Autorisierte Banken
- Online-Systeme (GCash, PayMaya)
- eFPS (Electronic Filing and Payment System)

Wichtige Kontakte
- Bureau of Internal Revenue (BIR): Lokale Steuerbehรถrde auf den Philippinen
- Eidgenรถssische Steuerverwaltung (ESTV): dba@sif.admin.ch
- Schweizer Botschaft: Fรผr konsularische Fragen
Die Philippinen sind steuerlich attraktiv fรผr Schweizer Auswanderer, da auslรคndisches Einkommen nicht besteuert wird und das DBA doppelte Besteuerung verhindert. Eine sorgfรคltige Planung vor der Auswanderung ist jedoch essenziell, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen und Compliance-Probleme zu vermeiden.
hier noch das ganze anders dargestellt ๐ ๐ ๐
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Lieber Oskar
Ein wichtiger Punkt fรผr mich ist die Besteuerung von Kapitalbezรผgen der Pensionskasse oder Auszahlung 3. Sรคule. Gibt es dazu auch Hinweise?
Viele Grรผsse
Ueli
Ueli Brunner
Lerchenbergstr. 21 044 991 17 21
8703 Erlenbach ueli.brunner@sunrise.ch
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hallo ueli, dafรผr mache ich einen seperaten blogeintrag in den nรคchsten wochen. aber ja die kannst du zurรผckfordern und im nรคchsten blogeintrag werde ich beschreiben wie. gruss oskar
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