steuerpflicht auf den philippinen als schweizer auswanderer

Basierend auf meiner Recherche kann ich Ihnen einen umfassenden Überblick über die Steuerpflichten auf den Philippinen als Schweizer Staatsbürger bei einer Auswanderung geben:

Wenn Sie als Schweizer Bürger auf die Philippinen auswandern, ändert sich Ihre steuerliche Situation sowohl in der Schweiz als auch auf den Philippinen.

Schweiz:

  1. Ende der unbeschränkten Steuerpflicht: Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft auf die Philippinen verlegen, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Sie sind dann nur noch für Einkünfte aus Schweizer Quellen steuerpflichtig (z. B. Immobilien, Renten, Lebensversicherungen).
  2. Letzte Steuererklärung: In Ihrer letzten Schweizer Steuererklärung müssen Sie Ihr weltweites Einkommen und Vermögen bis zum Wegzugsdatum angeben. Danach werden Sie nur noch für Einkünfte aus der Schweiz besteuert.
  3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Die Schweiz hat mit den Philippinen ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern besteuert wird.

Philippinen:

  1. Territorialprinzip: Die Philippinen besteuern nur Einkommen, das aus philippinischer Quelle stammt. Ausländische Einkünfte (z. B. aus der Schweiz) sind steuerfrei, selbst wenn sie auf die Philippinen überwiesen werden.
  2. Steuerklassen:
    • Resident Alien (Aufenthalt > 183 Tage): Besteuerung auf lokales Einkommen mit progressiven Steuersätzen bis 35 %. Ausländische Einkünfte bleiben steuerfrei.
    • Non-Resident Alien: Pauschalsteuer von 25 % auf lokales Einkommen ohne Abzüge.
  3. Vermögen & Erbschaft: Es gibt keine Vermögens- oder Erbschaftsteuer auf den Philippinen. Auch besteht keine Meldepflicht für ausländische Konten (kein automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz).
  4. Renten & Pensionskassen: Schweizer Renten und Pensionskassenauszahlungen sind auf den Philippinen nicht steuerpflichtig, da sie als ausländische Einkünfte gelten.

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Steuerlicher Wohnsitzstatus – Die 180-Tage-Regel

Ihr steuerlicher Status auf den Philippinen hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts ab:

  • Weniger als 180 Tage: Sie gelten als nicht ansässiger Ausländer (Non-Resident Alien)
  • Mehr als 180 Tage: Sie gelten als ansässiger Ausländer (Resident Alien)

Besteuerung nach Status

Als ansässiger Ausländer (Resident Alien):

  • Sie werden nur auf philippinischem Einkommen besteuert
  • Weltweites Einkommen wird NICHT besteuert (im Gegensatz zu philippinischen Staatsbürgern)
  • Progressive Steuersätze von 0% bis 35%:
  • Bis PHP 250.000: steuerfrei
  • PHP 250.001 – 400.000: 15%
  • PHP 400.001 – 800.000: 20%
  • PHP 800.001 – 2.000.000: 25%
  • PHP 2.000.001 – 8.000.000: 30%
  • Über PHP 8.000.000: 35%

Als nicht ansässiger Ausländer:

  • Pauschalsteuersatz von 25% auf philippinisches Einkommen
  • Nur Einkommen aus philippinischen Quellen wird besteuert

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Philippinen

Die gute Nachricht: Seit 1998 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Philippinen, das am 30. April 2001 in Kraft getreten ist. ESTV

Vorteile des DBA:

  • Verhindert doppelte Besteuerung auf dasselbe Einkommen
  • Regelt die Besteuerungsrechte beider Länder
  • Besonders wichtig für:
  • Schweizer Immobilieneinkünfte
  • Erwerbseinkommen aus der Schweiz
  • Ruhegehälter/Renten
  • Dividenden und Zinsen

So nutzen Sie das DBA:

  1. Beantragen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Tax Residency) bei den philippinischen Behörden
  2. Reichen Sie diese bei der Schweizer Steuerverwaltung ein
  3. Die Schweiz rechnet philippinische Steuern an oder reduziert die Quellensteuer

Wichtige administrative Schritte

Bei Ankunft auf den Philippinen:

  1. Registrierung beim Bureau of Internal Revenue (BIR) erforderlich bei Aufenthalt über 184 Tage
  2. Beantragung einer Taxpayer Identification Number (TIN)
  3. Jährliche Steuererklärung bis 15. April einreichen

Erforderliche Formulare:

  • BIR Form 1700 (für Angestellte)
  • BIR Form 1701 (für Selbständige/Unternehmer)
  • BIR Form 2316 (Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber)

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Schweizer Steuerpflichten bei Auswanderung

Wichtig: Bei vollständiger Abmeldung aus der Schweiz:

  • Wegzugsbesteuerung kann anfallen
  • Meldung bei der Schweizer Gemeinde erforderlich
  • Quellensteuer auf Schweizer Einkünfte (reduziert durch DBA)
  • Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen kann teilweise zurückgefordert werden

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Besondere Hinweise für Rentner (SRRV-Visa)

Falls Sie mit einem Special Resident Retiree’s Visa (SRRV) auswandern:

  • Pensionseinkommen ist in der Regel nicht steuerpflichtig auf den Philippinen
  • Nur philippinisches Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Geschäftseinkommen) wird besteuert
  • Schweizer Renten bleiben nach DBA in der Schweiz besteuert

Praktische Empfehlungen

  • Vor der Auswanderung:
  1. Konsultieren Sie einen Steuerberater in beiden Ländern
  2. Klären Sie Ihren Wohnsitzstatus in der Schweiz
  3. Informieren Sie sich über Wegzugsbesteuerung
  • Nach der Auswanderung:
  1. Registrieren Sie sich zeitnah beim BIR
  2. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Einkommensquellen
  3. Nutzen Sie verfügbare Steuerabzüge (40% Pauschalabzug möglich)
  4. Echtheit des Umzugs: Die Steuerverwaltung prüft, ob der Wohnsitzwechsel tatsächlich stattgefunden hat. Häufige Aufenthalte in der Schweiz können die Steuerpflicht dort aufrechterhalten.
  • Zahlungsmöglichkeiten:
  1. Autorisierte Banken
  2. Online-Systeme (GCash, PayMaya)
  3. eFPS (Electronic Filing and Payment System)

Wichtige Kontakte

  • Bureau of Internal Revenue (BIR): Lokale Steuerbehörde auf den Philippinen
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): dba@sif.admin.ch
  • Schweizer Botschaft: Für konsularische Fragen

Die Philippinen sind steuerlich attraktiv für Schweizer Auswanderer, da ausländisches Einkommen nicht besteuert wird und das DBA doppelte Besteuerung verhindert. Eine sorgfältige Planung vor der Auswanderung ist jedoch essenziell, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen und Compliance-Probleme zu vermeiden.

hier noch das ganze anders dargestellt 🙂 🙂 🙂

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2 Kommentare zu „steuerpflicht auf den philippinen als schweizer auswanderer

  1. Avatar von utbschweiz

    Lieber Oskar

    Ein wichtiger Punkt für mich ist die Besteuerung von Kapitalbezügen der Pensionskasse oder Auszahlung 3. Säule. Gibt es dazu auch Hinweise?

    Viele Grüsse

    Ueli

    Ueli Brunner

    Lerchenbergstr. 21 044 991 17 21

    8703 Erlenbach ueli.brunner@sunrise.ch

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  2. Avatar von oskar greder

    hallo ueli, dafür mache ich einen seperaten blogeintrag in den nächsten wochen. aber ja die kannst du zurückfordern und im nächsten blogeintrag werde ich beschreiben wie. gruss oskar

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